Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags. Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Unser Stundensatz dafür beträgt 49,30 €/Stunde. Wie häufig in einer Woche oder Monat, zu welcher Zeit und wie lange die Betreuung durchgeführt werden soll, kann der/die Betreute oder dessen Vertretung selbst entscheiden. Welche Interessen, Vorlieben und Neigungen der/die zu Betreuende hat, wird im Vorgespräch genau erfasst und nach Möglichkeit durchgeführt.

Natürlich haben die eingesetzten Pflegekräfte auch eigene kreative Ideen, die sie mit dem zu Betreuenden gemeinsam umsetzen.

Wir bemühen uns, immer die gleiche Pflegekraft bei Ihnen einzusetzen.

Sollten Sie diese Leistung in Anspruch nehmen wollen oder haben Fragen dazu, stehen wir Ihnen jederzeit unter

Tel.: 030 93 49 40 94 oder über das Kontaktformular zu Verfügung.

 

Inhaberin:

Kathrin Sauerbier

So erreichen Sie uns:

030 - 93 49 40 94

 nach Büroschluß werden Sie über eine kostenlose Rufweiterleitung mit einer leitenden Mitarbeiterin verbunden

 

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

 

 

So finden Sie uns:

12687 Berlin-Marzahn

Mehrower Allee 20

"Plaza Marzahn"

 

mit dem zentralen Fahrstuhl

in der 1. Etage

links über die

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